Anlässlich des Internationalen Tages der Pflege, appelliert Caritas-Generalsekretärin Anna Parr nochmals: „Personalmangel, überlastete pflegende Angehörige und die aktuelle Teuerungswelle – auf eine Pflegereform können wir nicht mehr warten. Angesichts der letzten Ankündigung von Bundesminister Johannes Rauch bin ich zuversichtlich, dass eine Pflegereform nun endlich in die Umsetzung gehen kann. Absolut prioritäre Maßnahme in einer Pflegereform ist allem voran eine Ausbildungs- und Joboffensive, um den Mehrbedarf an Pflege- und Betreuungspersonal abdecken zu können."
Personaloffensive und verbesserte Rahmenbedingungen
Die Rahmenbedingungen in der Pflege sind nicht erst seit der Corona-Pandemie für Pflegepersonal, Pflegebedürftige und deren Angehörige sehr schwierig, sie haben sich durch die zusätzlichen Personalengpässe und den Mehraufwand während der Pandemie allerdings noch mehr verschärft. Prioritärer Teil einer Pflegereform muss eine Ausbildungsoffensive sein, die sicherstellt, dass bis 2030 zusätzlich 100.000 Pflegekräfte in Österreich zur Verfügung stehen: „Es muss zudem sehr viel attraktiver werden, sich für den Pflegeberuf zu entscheiden und vor allem auch in diesem lange tätig zu sein. Dazu gehören auch die entsprechenden Rahmenbedingungen. Gemeinsames Ziel muss eine Situation sein, dass Dienstpläne und Personalschlüssel so gestaltet werden können, dass sie wieder ausreichend Zeit mit den Pflegebedürftigen vorsehen“, so Parr. Es muss wieder möglich sein, dass sich Mitarbeiter*innen um die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen annehmen können. Parr wiederholt außerdem ein wichtiges Anliegen der Caritas, Anreize für Ausbildungen im Bereich Pflege- und Betreuung zu setzen: „Der Einstieg in den Pflegeberuf muss durch unterschiedlichste Ausbildungswege attraktiviert, flexibilisiert und auch finanziert werden – für junge Menschen, berufsbegleitend und auch für potentielle Quereinsteiger*innen.“
Unterstützung für pflegende Angehörige und der Betreuung zu Hause
In Österreich werden ca. 80% aller pflegebedürftigen Menschen von Angehörigen und anderen nahestehenden Personen Zuhause betreut und gepflegt. „Das Pflegesystem wäre ohne den Einsatz von pflegenden Angehörigen nicht organisierbar. Und deshalb müssen wir auch pflegende Angehörige unterstützen. Auch sie benötigen ausreichend Erholung und Pflegeauszeiten“, so Parr. „Dafür braucht es einerseits einen Rechtsanspruch auf Ersatzpflege bei Urlaub oder Krankheit und andererseits stundenweise, leistbare Betreuungsangebote, Halbtages- oder Ganztagesbetreuung, Kurzzeitpflege wie Tageszentren mit flexiblen Öffnungszeiten – auch an Wochenenden und Feiertagen.“ Darüber hinaus empfiehlt die Caritas ein umfassendes, niederschwelliges Beratungsangebot für pflegende Angehörige auszubauen, das Informationsberatung und auch psychosozialer Beratung vorsieht.
Pflegebedürftige Menschen unter Teuerungsdruck
Parr warnt außerdem von den Auswirkungen der Teuerungen auf pflege- und betreuungsbedürftige Menschen: „In der aktuellen Ausgestaltung kommt bereits jetzt das Pflegegeld oft nicht in der Höhe an, in welcher pflegebedürftige Menschen es bräuchten. Dazu kommen nun noch die Inflation und der Teuerungsdruck – Kosten für Wohnen, Energie, Lebensmittel steigen auch für betreuungsbedürftige Menschen. Alle Sozialleistungen inklusive Pflegegeld und Förderungen der Betreuung und Pflege müssen daher jetzt dringend an das aktuelle Preisniveau angehoben werden.“
Das Pflegegeld soll pflegebedürftige Personen dabei unterstützen, soweit wie möglich und so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dazu gehört auch, solange wie möglich zu Hause, in der gewohnten Umgebung bleiben zu können, zum anderen soll das Pflegegeld Mehraufwendungen abgelten. „Neben der prioritären Anpassung auf das jetzige Preisniveau braucht es im zweiten Schritt eine Reform des Pflegegeldes – weg von einer pauschalen, defizitorientierten Bedarfseinschätzung, hin zu einer individuellen multiprofessionellen Bedarfseinschätzung“, so Parr und schlägt eine Reformierung des Pflegegelds in folgenden Punkten vor: „Der Erschwerniszuschlag muss von derzeit 25 Stunden auf 45 pro Monat erhöht werden, um insbesondere demenzielle Erkrankungen besser zu berücksichtigen. Es braucht eine Verbesserung der Gutachtensqualität inklusive einer guten Einbeziehung der Pflegenden und Angehörigen und einer umfassenden Ausbildung für Gutachter*innen. Und klar ist: Pflegetätigkeiten, die das Ziel verfolgen, die Fähigkeiten von Menschen zu erhalten oder wiederherzustellen, müssen beim Pflegegeld Berücksichtigung finden.“