Urlaub für Pflegebedürftige und Angehörige
Wir bieten Ihnen mit punktueller Pflege direkt am Urlaubsort Entlastung - beispielsweise im magdas Hotel in Wien. Caritas Pflege Expert*innen unterstützen vor Ort mit Betreuung und Pflege. Das Notruftelefon auf Zeit bringt zusätzliche Sicherheit.
Wie funktioniert Pflege am Urlaubsort?
- Der Gast nimmt mindestens drei Wochen vor Urlaubsbeginn in Wien mit der Caritas Pflege Zuhause in Wien Kontakt auf (Kontaktinformationen befinden sich am Ende der Seite).
- Die Pflegeexpert*innen besprechen gemeinsam mit dem Gast die Situation und stimmen die Pflege und Betreuung optimal auf die individuellen Bedürfnisse ab.
- Die Buchung des Zimmers erfolgt wie bei jedem Urlaubsaufenthalt.
Pflege im Hotel
Das Angebot richtet sich speziell an Menschen, die einen leichten bis mittleren Pflegebedarf haben – und natürlich auch an die pflegenden Angehörigen, die entlastet werden. Wichtig ist, dass der Gast mindestens drei Wochen vor Urlaubsbeginn mit der Caritas Pflege Zuhause in Wien (für magdas Hotel) Kontakt aufnimmt. Die Pflege-Expert*innen kommen in die Unterkunft und betreuen den Gast vor Ort.
Hauskrankenpflege und Heimhilfe entlasten am Urlaubsort
Der*Die Hauskrankenpfleger*in bietet dem pflegebedürftigen Gast Hilfestellung bei der Körperpflege und beim Duschen, unterstützt beim An- und Auskleiden und sorgt für den Transfer vom Bett in den Rollstuhl. Mit ärztlicher Anordnung übernimmt der*die Hauskrankenpfleger*in auch medizinischen Leistungen wie Verbandwechsel, Injektionen, Medikamentengabe etc. Ein*e Heimhelfer*in entlastet die Angehörigen, wenn diese etwas alleine unternehmen wollen und der pflegebedürftige Mensch im Hotel bleibt und Hilfe im Alltag benötigt.
Das Notruftelefon gibt Sicherheit vor Ort
Gäste haben während ihres Aufenthalts auch die Möglichkeit, mit einem mobilen Notrufgerät der Caritas zusätzliche Sicherheit zu schaffen. Das Notrufgerät ist klein und kann deshalb während des Urlaubsaufenthalts überall mitgenommen werden. Nach Auslösen eines Notrufs wählt das Notrufgerät die rund um die Uhr besetzte Caritas Notrufzentrale an. Die Mitarbeiter*innen der Caritas klären dann mit den Betroffenen die Notrufursache ab und organisieren die vereinbarte Hilfe. Wenn die Betroffenen nicht mit der Notrufzentrale sprechen können, versucht die Notrufzentrale via GPS Signal zu orten und gibt den Standort an Helfer*innen weiter.
Kosten
Die Unterbringungskosten sind für Gäste mit und ohne Betreuungsbedarf gleich. Die Leistungen für die Pflege werden auf Privatzahlerbasis angeboten, da die reguläre Förderung der Pflege auf das Bundesland des Wohnsitzes beschränkt ist. Das sind bei der Caritas in Wien für Leistungen der Heimhilfe 45,50 Euro/Stunde und für Hauskrankenpflege 69,30 Euro/Stunde – An Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht fallen Zuschläge an. Die Gebühr für das Notruftelefon am Urlaubsort beträgt 10 Euro/Tag.
Österreichweite Förderung für „Ersatzpflege“
Eine Unterstützung zur Finanzierung kann für sogenannte „Ersatzpflege“ bundesweit in Anspruch genommen werden. Je nach Pflegestufe beträgt sie für maximal vier Wochen im Jahr 1.200 bis 2.200 Euro. Die Landesstellen des Sozialministeriumservices sind für diese Förderung zuständig.
Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung durch das Sozialministeriumservice:
Die Person (Hauptpflegeperson) pflegt seit mindestens einem Jahr überwiegend
- eine*n nahe*n Angehörigen mit Pflegegeld der Stufen 3 – 7
- oder eine*n nahe*n Angehörigen mit einer nachweislich demenziellen Erkrankung und Pflegegeld zumindest der Stufe 1
- oder eine*n minderjährige*n nahe*n Angehörigen mit Pflegegeld zumindest der Stufe 1
und ist wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen wichtigen Gründen verhindert, die Pflege selbst durchzuführen.
Das monatliche Netto-Gesamteinkommen des*der pflegenden Angehörigen darf folgende Beträge nicht übersteigen:
- EUR 2.000,- bei Pflegegeld der Stufen 1 – 5
- EUR 2.500,- bei Pflegegeld der Stufen 6 – 7
Förderbar ist eine Ersatzpflege von mindestens einer Woche. Nur bei demenziell erkrankten Personen und bei minderjährigen Pflegebedürftigen ist die Förderung bereits für eine Ersatzpflege ab 4 Tagen möglich.
Verbringen die Hauptpflegeperson und die pflegebedürftige Person einen der Erholung oder der Rehabilitation dienenden Aufenthalt gemeinsam, kann eine Zuwendung nur dann gewährt werden, wenn ein Nachweis über die im Zusammenhang mit der Erbringung einer professionellen Ersatzpflege angefallenen Kosten erbracht wird.
Das Land Niederösterreich bietet noch eine zusätzliche Urlaubsförderung für Niederösterreicher*innen an.