Zeitlich begrenzte 24-Stunden-Betreuung
Bei einer 24-Stunden-Betreuung ist rund um die Uhr eine Betreuungsperson vor Ort und kümmert sich um den pflegebedürftige Menschen. Eine 24-Stunden-Betreuung ist von zwei Wochen bis zu vier Wochen möglich.
Österreichweite Förderung für „Ersatzpflege“
Eine Unterstützung zur Finanzierung kann für sogenannte „Ersatzpflege“ bundesweit in Anspruch genommen werden. Je nach Pflegestufe beträgt sie für maximal vier Wochen im Jahr 1.200 bis 2.200 Euro. Die Landesstellen des Sozialministeriumservices sind für diese Förderung zuständig.
Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung durch das Sozialministeriumservice:
Die Person (Hauptpflegeperson) pflegt seit mindestens einem Jahr überwiegend
- eine*n nahe*n Angehörigen mit Pflegegeld der Stufen 3 – 7
- oder eine*n nahe*n Angehörigen mit einer nachweislich demenziellen Erkrankung und Pflegegeld zumindest der Stufe 1
- oder eine*n minderjährige*n nahe*n Angehörigen mit Pflegegeld zumindest der Stufe 1
und ist wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen wichtigen Gründen verhindert, die Pflege selbst durchzuführen.
Das monatliche Netto-Gesamteinkommen des*der pflegenden Angehörigen darf folgende Beträge nicht übersteigen:
- EUR 2.000,- bei Pflegegeld der Stufen 1 – 5
- EUR 2.500,- bei Pflegegeld der Stufen 6 – 7
Förderbar ist eine Ersatzpflege von mindestens einer Woche. Nur bei demenziell erkrankten Personen und bei minderjährigen Pflegebedürftigen ist die Förderung bereits für eine Ersatzpflege ab 4 Tagen möglich.
Verbringen die Hauptpflegeperson und die pflegebedürftige Person einen der Erholung oder der Rehabilitation dienenden Aufenthalt gemeinsam, kann eine Zuwendung nur dann gewährt werden, wenn ein Nachweis über die im Zusammenhang mit der Erbringung einer professionellen Ersatzpflege angefallenen Kosten erbracht wird.
Das Land Niederösterreich bietet noch eine zusätzliche Urlaubsförderung für Niederösterreicher*innen an.