Kurzzeitpflege Zuhause
Die erfahrenen Mitarbeiter*innen der Pflege Zuhause sorgen dafür, dass ältere und pflegebedürftige Menschen in ihren eigenen vier Wänden gut versorgt sind – auch wenn die pflegenden Angehörigen einmal verreisen.
Wie lange ist die Kurzzeitpflege möglich?
Als Entlastung bietet die Caritas ihre Unterstützung auch tageweise oder wochenweise bzw. kann die Betreuung von einmal pro Tag für einen begrenzten Zeitraum auf zweimal pro Tag erhöht werden. Wir bitten Sie, wenn möglich einige Zeit im voraus mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir alles besprechen und organisieren können.
Wer betreut und wie wird unterstützt?
Die erfahrenen Mitarbeiter*innen der Caritas kümmern sich mit Herz und Kompetenz um die kranken oder pflegebedürftigen Menschen. Je nach Situation kann eine Heimhilfe, ein*e Pflegehelfer*in oder ein*e Diplom-Gesundheits- und Krankenpfleger*in die Kurzzeitbetreuung übernehmen.
Eine Heimhilfe unterstützt bei Tätigkeiten wie Anziehen, Körperpflege, Essenszubereitung, Besorgungen wie Einkäufe, Begleitung zum*zur Ärzt*in, hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Pflegehelfer*innen unterstützen bei der Körperpflege, Mobilisation, Ernährung, Krankenbeobachtung und prophylaktischen Maßnahmen. Eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson erhebt die Pflegebedürfnisse und beurteilt den Pflegebedarf. Weiters zählen Vorbereitung und Verabreichung von Medikamenten, Injektionen und Infusionen, Verbandwechsel, Katheterversorgung, Mobilisation, aktivierende Pflege, Gesundheitsprävention zum Aufgabengebiet.
Wieviel kostet die Pflege Zuhause?
Wieviel Sie von den Kosten für Betreuung oder Pflege selber tragen müssen und welchen Beitrag die Sozialhilfe übernimmt, richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrem Pflegegeld.
Österreichweite Förderung für „Ersatzpflege“
Eine Unterstützung zur Finanzierung kann für sogenannte „Ersatzpflege“ bundesweit in Anspruch genommen werden. Je nach Pflegestufe beträgt sie für maximal vier Wochen im Jahr 1.200 bis 2.200 Euro. Die Landesstellen des Sozialministeriumservices sind für diese Förderung zuständig.
Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung durch das Sozialministeriumservice:
Die Person (Hauptpflegeperson) pflegt seit mindestens einem Jahr überwiegend
- eine*n nahe*n Angehörigen mit Pflegegeld der Stufen 3 – 7
- oder eine*n nahe*n Angehörigen mit einer nachweislich demenziellen Erkrankung und Pflegegeld zumindest der Stufe 1
- oder eine*n minderjährige*n nahe*n Angehörigen mit Pflegegeld zumindest der Stufe 1
und ist wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen wichtigen Gründen verhindert, die Pflege selbst durchzuführen.
Das monatliche Netto-Gesamteinkommen des*der pflegenden Angehörigen darf folgende Beträge nicht übersteigen:
- EUR 2.000,- bei Pflegegeld der Stufen 1 – 5
- EUR 2.500,- bei Pflegegeld der Stufen 6 – 7
Förderbar ist eine Ersatzpflege von mindestens einer Woche. Nur bei demenziell erkrankten Personen und bei minderjährigen Pflegebedürftigen ist die Förderung bereits für eine Ersatzpflege ab 4 Tagen möglich.
Verbringen die Hauptpflegeperson und die pflegebedürftige Person einen der Erholung oder der Rehabilitation dienenden Aufenthalt gemeinsam, kann eine Zuwendung nur dann gewährt werden, wenn ein Nachweis über die im Zusammenhang mit der Erbringung einer professionellen Ersatzpflege angefallenen Kosten erbracht wird.
Das Land Niederösterreich bietet noch eine zusätzliche Urlaubsförderung für Niederösterreicher*innen an.