Pflegekarenz und -teilzeit
Arbeitnehmer*innen haben die Möglichkeit, nahe Angehörige, die einen plötzlichen Betreuungs- und Pflegebedarf aufweisen zu pflegen. Dieses Angebot ist vorranig eine Überbrückungsmaßnahme.
Die Pflegkarenz ist eine unentgeltliche aber arbeits- und sozialrechtlich abgesicherte Freistellung der Arbeit, wogegen die Pflegeteilzeit eine Herabsetzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit mit aliquotem Entgelt bedeutet.
Für die Zeit der Pflegekarenz oder -teilzeit kann ein Pflegekarenzgeld beantragt werden. Voraussetzungen, Fristen und die Höhe des Karenzgeldes finden Sie unter: help.gv.at