Kurzzeitpflege und Ersatzpflegegeld
Nutzen sie die Kurzzeitpflege für Ihre Auszeit! Unter gewissen Voraussetzungen erhalten Sie seitens des Sozialministeriums eine finanzielle Unterstützung auf bereits bezahlte Leistungen einer Ersatzpflege.
Pflegende Angehörige stellen nach wie vor die größte Ressource in der Pflege von alten, gebrechlichen und pflegebedürftigen Menschen dar. Brauchen Sie Zeit, wichtige Termine wahrzunehmen oder möchten verreisen? Müssen vielleicht selbst ins Krankenhaus oder brauchen Entlastung durch Abstand?
Gerne können Sie für Ihr Familienmitglied in eines unserer Pflegewohnhäuser einen Kurzzeitpflegeplatz buchen. Ihr*e Angehörige*r kann für eine Woche bis maximal vier Wochen im Jahr diese Rund-um-die-Uhr Pflege in Anspruch nehmen.
Sie haben zwei Möglichkeiten der Finanzierung:
- Sie nutzen die geförderte Kurzzeitpflege des Landes Kärnten (seit 1.1.2021 nur noch im St. Hemma-Haus in Friesach möglich, Standort und Kontakt sehen Sie bitte unten)
- Sie nehmen die Kurzzeitpflege als Selbstzahler*in in Anspruch und rechnen im Nachhinein die Kosten mit dem Sozialministerium unter gewissen Voraussetzungen ab und erhalten eine finanzielle Unterstützung auf bereits bezahlte Leistungen einer Ersatzpflege. Alle Standorte unserer Pflegewohnhäuser finden Sie hier.
Wichtige Informationen zur geförderten Kurzzeitpflege des Landes:
- Voraussetzung ist, dass Ihr*e Angehörige*r die Pflegestufe 3 hat, bei demenzieller Erkrankung mit ärztlichem Attest ab Pflegestufe 2.
- Wenn Sie mit Ihrem*r pflegebedürftige*n Angehörige*n keinen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben, muss es dennoch nachvollziehbar sein, dass Sie die Hauptpflegeperson sind. Der Hauptwohnsitz muss zudem seit mindestens sechs Monaten in Kärnten liegen.
- Die Kosten belaufen sich auf das anteilige Pflegegeld, sollte Ihr*e Angehörige*r beispielsweise 14 Tage in einem unserer Häuser verweilen, werden für diese 14 Tage das Pflegegeld verrechnet.
- Wir verfügen leider nicht zu jeder Zeit über einen Kurzzeitpflegeplatz. Bitte fragen Sie direkt im St. Hemma-Haus in Friesach nach.
- Der Antrag muss im Vorhinein gestellt und vom Land Kärnten bewilligt werden. Die Leitung im St. Hemma-Haus füllt mit Ihnen gerne gemeinsam den Antrag aus und wickelt auf Wunsch für Sie die Bewilligung ab.
Der Kostenträger der geförderten Kurzzeitpflege ist das Land Kärnten. Wenn Sie die Kriterien einer Förderung nicht erfüllen, sind Sie natürlich trotzdem herzlich eingeladen, das Angebot als Selbstzahler*in anzunehmen.
Seitens des Sozialministeriums erhalten Sie finanzielle Unterstützung auf bereits bezahlte Leistungen einer Ersatzpflege, sofern
- sie seit mindestens einem Jahr einen nahe*n Angehörige*n mit einer Pflegestufe von 3 bis 7 oder mit einer Pflegestufe 1, wenn eine diagnostizierte Demenz vorliegt.
- Ihr monatliches Nettoeinkommen darf für eine Bewilligung der Förderung 2.000 € (bei einer Pflegestufe von 1-5) oder 2.500 € (bei einer Pflegestufe von 6-7) nicht überschreiten.
- Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach der Pflegestufe und liegt zwischen 1.200 € und 2.500 € im Jahr.
- Die Dauer der Ersatzpflege muss zwischen einer Woche (4 Tage bei Demenz) und 28 Tagen liegen.
Weitere Infos finden Sie auf der Website des Sozialministeriums.
Wenn Sie dazu Fragen haben, treten Sie gerne mit unserem St. Hemma-Haus in Kontakt.