Drei ältere Damen sitzen im Garten und verarbeiten mit einer Pflegerin die Kräuter die in diesem in kleinen Töpfen wachsen.

© JOHANNES LEITNER

Kurzzeitpflege

Die Gründe für eine Kurzzeitbetreuung können vielfältig sein. Angehörige beginnen eine neue Arbeit, müssen sich selbst einer Operation unterziehen oder fahren gebührenderweise auf Urlaub. Dann besteht die Möglichkeit, dass der*die Pflegebedürftige bis zu 28 Tage im Jahr zur Kurzzeitpflege in eines unserer Pflegewohnhäuser kommt.

Seit dem 1. Jänner 2021 gibt es vom Land Kärnten nur noch vordefinierte Kurzzeitpflegebetten! Unser St. Hemma-Haus in Friesach bietet Ihnen einen Kurzzeitpflegeplatz, leider verfügen wir nicht zu jeder Zeit über einen Kurzzeitpflegeplatz. Bitte fragen Sie dazu direkt im St. Hemma-Haus nach. In jedem anderen Haus können Sie gerne nach Verfügbarkeit als Privatzahler*in einen Kurzzeitpflegeplatz in Anspruch nehmen.

Geförderte Kurzzeitpflege

Voraussetzungen:

  • Der*Die zu Pflegende muss mindestens die Pflegestufe 3 haben, bei demenzieller Erkrankung mit ärztlichem Attest ist das Angebot ab Pflegestufe 2 möglich
  • Wenn der*die Antragsteller*in als Hauptpflegeperson mit dem Angehörigen als Pflegling keinen gemeinsamen Hauptwohnsitz hat, muss trotzdem nachvollziehbar sein, dass der*die Antragsteller*in hauptsächlich die pflegerischen Leistungen übernimmt. Der Hauptwohnsitz muss zudem seit mindestens sechs Monaten in Kärnten liegen.
  • Die Kosten belaufen sich auf das anteilige Pflegegeld (1/30 pro Tag vom jeweiligen Pflegegeld)
  • Der Antrag muss im Vorhinein gestellt und vom Land Kärnten bewilligt werden. Die Leiter*innen unserer Pflegewohnhäuser sind beim Ausfüllen des Antrags sowie beim Einholen der Bewilligung gerne behilflich.
  • Einen weiterführende Link dazu finden Sie hier.

Standort