Ihr Weg in unser Pflegewohnhaus
Sie möchten Ihren Lebensabend in einem unserer Pflegewohnhäuser verbringen? Wir freuen uns auf Sie! Damit Sie gleich erfahren, ob in Ihrem Wunsch-Haus ein Platz frei ist, stellen Sie einfach eine Anfrage.
Eine Anfrage für eines unserer Pflegewohnhäuser kann schnell und unkompliziert gestellt werden – sei es durch Sie selbst, durch Angehörige oder durch Dritte. So erfahren Sie, ob eine sofortige Aufnahme möglich ist oder ob ein Platz auf der Warteliste reserviert werden kann.
Welche Bedingungen für die Aufnahme gelten
- Ab der Pflegestufe 4 ist die Aufnahme problemlos möglich.
- Die Aufnahme bis einschließlich Pflegestufe 3 wird im Rahmen des Casemanagements des Landes Kärnten geprüft. Dabei wird festgestellt, ob eine Aufnahme erforderlich ist.
- Als Selbstzahler*in können Sie je nach Verfügbarkeit jederzeit bei uns einziehen. Sollte Ihr Einkommen nicht ausreichen, haben Sie die Möglichkeit, eine geförderte Langzeitpflege zu beantragen.
Schritt für Schritt zu Ihrer Aufnahme
Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Kontaktaufnahme im jeweiligen Pflegewohnhaus und bitten Sie, dabei folgende Informationen gleich mitzuschicken:
- Name des*der Bewohner*in
- Adresse oder derzeitiger Aufenthaltsort
- Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer
- derzeitige Pflegestufe oder Information, ob eine Beantragung stattgefunden hat
- Einzel- oder Doppelzimmer (bitte beachten Sie: Es besteht eine erhöhte Wartezeit für die Aufnahme in einem Einzelzimmer)
- Kontaktperson (Name, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Verwandtschaftsverhältnis)
- Diagnose
Nach Eingang Ihrer Anfrage setzen sich unsere Mitarbeiter*innen so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
Unsere Häuser
Gregorhof / Hiša Gregor
Martina Radocha
Administrative Leitung
Bad Eisenkappel 211 9135 Bad Eisenkappel
Haus Elisabeth
Siegfriede Treffner
Administrative Leitung
St. Andrä 1 9433 St. Andrä/Lavanttal
Haus Franziskus
Sabine Opietnik
Administrative Leitung
Feldkirchnerstraße 51 9020 Klagenfurt
Haus Klara / Hiša Klara
Annemarie Kometter
Administrative Leitung
Maria Elend 79 9182 Maria Elend
Haus Martha
Alexandra Messner
Administrative Leitung
Viktringer Ring 34 9020 Klagenfurt
Haus Michael
Barbara Marolt-Messner
Administrative Leitung
Hauptstraße 27 9821 Obervellach
Haus Theresia
Andrea Obersteiner
Administrative Leitung
Amthofgasse 1 9560 Feldkirchen
Dokumente zum Download
Wichtige Fragen auf einen Blick
Damit Sie gleich alle Unterlagen vorbereiten können: Folgende Dokumente benötigen wir, sobald Ihre Anfrage für die Aufnahme bestätigt wurde.
- Stammdatenblatt
- Geburtsurkunde, Taufschein
- Staatsbürgerschaftsnachweis, Heimatrolle oder Reisepass
- Meldezettel
- Heiratsurkunde; wenn Ehepartner*in verstorben ist, auch die Sterbeurkunde
- aktuelle(r) Pensionsbescheid(e) / Einkommensnachweise
- aktueller Pflegebescheid oder, soweit dieser noch nicht vorliegt, Kopie des entsprechenden Antrages bzw. Erhöhungsantrages
- Beschluss über Sachwalterschaft oder Erwachsenenvertretung
- Bescheid über Rezeptgebührenbefreiung
- Ärztliches Attest oder, wenn dies nicht vorliegt, aktuelle Befunde
- E-Card
- soweit vorhanden: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
- Behindertenausweis
- Kriegsopferausweis (Amtsbescheinigung)
- (hochkalorische) Zusatznahrung – soweit nicht von der Kasse übernommen
Nähere Informationen des jeweiligen Pflegewohnhauses sowie Ausstattung und Angebote finden Sie direkt auf der jeweiligen Unterseite unserer Häuser.
Die Finanzierung des Beitrags erfolgt mithilfe der eigenen Pension, des Pflegegeldes sowie aus Mitteln der Eigenvorsorge. Im Rahmen der Kostentragung sind 80 % des Einkommens (z. B. aus Erwerbstätigkeiten, Pension, Unterhalt, Miete, Pacht etc.) als Kostenbeitrag zu leisten. Reicht das Einkommen zur Abdeckung der Kosten nicht aus, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Kosten bei der Landesregierung zu stellen.
Bitte klären Sie die Finanzierung vor dem Einzug in das Pflegewohnhaus ab. Die monatlichen Kosten entnehmen Sie bitte dem Kostenblatt. Beachten Sie hierbei die Unterschiede zwischen den Häusern sowie mögliche Zuschläge für Einzelzimmer.
Gesondert verrechnet werden:
- Friseurleistungen und Fußpflege
- Zustelldienste und Taxifahrten
- kulturelle Besuche (Konzerte, Theater, Aufführungen und Ausflugsfahrten)
- Massagen und Therapien, soweit sie nicht Teil der Pflegeleistung sind
- Krankentransporte zu Therapien, Fachärzten und Kontrolluntersuchungen in Krankenhäusern
Ihnen verbleiben monatlich 20 % des Einkommens, die Sonderzahlungen sowie das Pflegegeldtaschengeld (10 % des Pflegegeldes der Pflegestufe 3) zur freien Verfügung.