Hauskrankenpflege
Die Mitarbeiter*innen der Hauskrankenpflege führen im Auftrag des/der Arztes/Ärztin in Ihren eigenen Räumlichkeiten medizinische und therapeutische Maßnahmen durch.
Die Hauskrankenpflege umfasst:
- die Durchführung und Planung von pflegerischen Maßnahmen.
- die Durchführung von therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen nach Anordnung des/der Arztes/Ärztin, wie z.B.:
- Vorbereiten und Verabreichen von Arzneimitteln.
- Vorbereiten und Verabreichen von subkutanen und intramuskulären Injektionen.
- Blutentnahme aus Vene und Kapillare, auch zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels.
- Setzen von Kathetern und Sonden.
- Gesundheitsberatung.