Aufnahme und Kosten
Im Vorfeld der Aufnahme findet ein Gespräch mit der zukünftigen Bewohnerin bzw. dem zukünftigen Bewohner und/oder deren Angehörigen statt. Hier werden noch Formalitäten abgeklärt, der weitere Ablauf besprochen und eventuelle Fragen geklärt. Gleichzeitig wollen wir unsere neuen Bewohner*innen mit Ihren Vorlieben und Gewohnheiten kennen lernen. Grundsätzlich ist es uns ein Anliegen, dass zukünftige Bewohner*innen vor der Aufnahme über den Einzug ins Pflegeheim informiert sind und auch freiwillig kommen.
Im Anschluss wird mit jedem/jeder Bewohner/Bewohnerin bzw. dessen gesetzliche Vertretung ein Heimvertrag abgeschlossen.
Kosten
Die Heimkosten setzen sich aus dem Zimmertarif je nach bewohnter Zimmerkategorie (Einzel- oder Doppelbettzimmer) und aus dem Zuschlag für Pflegebedarf (richtet sich immer nach dem aktuellen Pflegegeldbescheid) zusammen. Die dafür vorgesehenen Tarife werden vom Land NÖ vorgegeben und immer am Anfang eines Kalenderjahres neu angepasst (siehe Downloadbereich).
Die Heimkosten decken folgende Leistungen ab:
• Vollverpflegung, inkl. Nachmittagsjause und Getränke
• Zimmerreinigung
• hauseigene Wäscheversorgung, inkl. Markieren der Wäschestücke
• div. Selbstbehalte bei Verordnungen, wie Verbände und Inkontinenzprodukte
• Pflege- und Betreuung durch qualifiziertes Pflegepersonal, inkl. Nachtdienst
Selbst zu tragen sind Ausgaben für den persönlichen Bedarf, Kosten für Medikamente und von den Krankenkassen nicht übernommene Selbstbehalte für Therapien und Ähnliches.
Kostenunterstützung
Das Haus St. Elisabeth ist ein Vertragsheim des Landes NÖ. Daraus ergibt sich, dass wir auch Personen aufnehmen können, die zur Finanzierung der Heimkosten auf Sozialhilfemittel angewiesen sind. Voraussetzung für eine Kostenunterstützung durch das Land NÖ bei einem Heimaufenthalt ist ein Mindestalter von 60 Jahren bei Einzug ins Heim und die Pflegestufe 4 (Ausnahmefälle sind, wenn die Gefahr der Verwahrlosung bzw. die Gefahr der Selbst- oder Fremdgefährdung besteht).
Um auf Kostenunterstützung anzusuchen ist es notwendig, einen Heimaufnahmeantrag bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abzugeben (Formulare sind bei der jeweiligen Sozialabteilung bzw. im Heim erhältlich).