Berufsbild: Pflegedienstleiter*in
Was macht ein*e Pflegedienstleiter*in?
Die Pflegedienstleitung ist für den gesamten Pflegedienst in einer stationären oder mobilen Einrichtung verantwortlich und ist damit die höchste Instanz für alle pflegerelevanten Angelegenheiten.
Die Pflegedienstleitung ist für die Personalplanung und -steuerung ihres Pflegebereichs zuständig und hat die disziplinarische und fachliche Aufsicht über die Pflegefach- und Pflegehilfskräfte, über Praktikant*innen und alle anderen Mitarbeiter*innen im Pflegedienst. Sie erstellt die Dienstpläne und organisiert den Pflegedienst.
Neben Personal-Aufgaben ist die Pflegedienstleitung für die Qualitätssicherung verantwortlich, sie entwickelt Pflegekonzepte, setzt Pflegemodelle um und konzipiert Maßnahmen des Qualitätsmanagements.
Sie wirkt nach Möglichkeit auch bei der Öffentlichkeitsarbeit ihrer Einrichtung mit. Der Aufgabenbereich der PDL umfasst üblicherweise Kontakte mit den Bewohner*innen/ Klient*innen, deren Angehörigen, Kund*innen, die Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsbereichen und die Kooperation mit externen Dienstleister*innen, wie z.B. Apotheken oder Therapeut*innen.
In einigen Pflegeeinrichtungen arbeitet die Pflegedienstleitung auch als diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in (DGKP) in der Pflege mit.
Aufgaben
- Organisation des Pflegedienstes und der Betreuung der Bewohner*nnen/ Klient*innen
- Fachliche Leitung des Pflegepersonals
- Organisation der interdisziplinären Zusammenarbeit
- Qualitätssicherung und Weiterentwicklung
- Ressourcenmanagement
- ggf. Mitarbeit im Pflegedienst (siehe diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in)
Ausbildung
Die Qualifizierung zur Pflegedienstleitung ist keine eigenständige Ausbildung, sondern eine berufliche Weiterbildung. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachkraft und eine mindestens zweijährige Berufspraxis. Die Weiterbildung ist landesrechtlich geregelt und damit in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
Ausbildungsdauer
mindestens 460 Unterrichtsstunden (abhängig von der jeweiligen Weiterbildung)
Voraussetzungen
- Ausbildung als Pflegefachkraft
- 2 Jahre Berufspraxis
Ausbildung
Information über Ausbildungsmöglichkeiten auf gesundheit.gv.at